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Instant-Payment-Verordnung
Erfahren Sie alles über SEPA-Echtzeitüberweisung: Funktion, Vorteile und die neuen EU-Regelungen.
Erfahren Sie alles über SEPA-Echtzeitüberweisung: Funktion, Vorteile und die neuen EU-Regelungen.
Seit dem Inkrafttreten der neuen Instant-Payment-Verordnung (IPV) 2024/886 am 9. April 2024 stehen Finanzinstitute vor großen Herausforderungen.
Zahlungen sollen 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr, als Echtzeitüberweisungen (Instant Payment) möglich sein. Instant Payments müssen innerhalb von 10 Sekunden auf dem Empfängerkonto eingehen. Ziel ist, dass alle Finanzinstitute, die Zahlungskonten anbieten, ab Oktober diesen Jahres ihren Kunden die Zahlart SEPA-Instant-Payment anbieten.
Wie unterstützen wir Sie?
Um zu gewährleisten, dass alle regulatorischen Anforderungen erfüllt werden, benötigen Finanzinstitute oft Unterstützung durch Fachexpertise und Know-how externer Berater im Hinblick auf die fachliche Umsetzung und Implementierung technischer Lösungen externer Technologieanbieter. In Zusammenarbeit mit unserem Partner KPMG bieten wir diese notwendige Unterstützung unter Berücksichtigung der Real-Time-Technologien unserer SAS Lösungen sowie die regulatorische Beratungs- und Implementierungsexpertise von KPMG aus einer Hand.
Erfahren Sie mehr über die Verpflichtungen und Anforderungen in unseren fundierten Fachartikeln
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