Zusammenfassung
Artikel 99d GG und 109a GG führen Staat und Verwaltung in einen unumkehrbaren Prozess hin zu mehr Transparenz, mehr Effizienz und mehr Wirkungsorientierung. Um Leistungsvergleiche durchführen zu können, müssen die Verwaltungen ihre Steuerung unter zwei Apsekten neu ausrichten. Sie müssen zum einen dafür sorgen, den aktuellen Ist-Stand ihrer Abläufe jederzeit abbilden und analysieren zu können. Zum anderen geht es für die betroffenen Organisationen darum, sich so aufzustellen, dass sie in der Lage sind, die im Zuge von Leistungsvergleichen gewonnenen Erkenntnisse auch umzusetzten und auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.
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